Andere   Länder,  andere  Sitten  und  Konzepte.  Gerade  im  Scheidungsrecht  gibt  es  viele  Spezifizitäten  im  Vergleich  zu  anderen  Rechtsordnungen.   Um  dem  deutschsprachigen  Publikum  einen   kleinen  Überblick  über  die  Gepflogenheiten  im  französischen  Scheidungsrecht  zu  geben,  nachstehend   eine  Antwort  auf  die  am  häufigsten  gestellten  Fragen.

1°  Muss   ein  Frist  beachtet  werden,  bevor   ein  Scheidungsantrag  nach  französischem  Recht  gestellt  werden   kann

Anders   als  im  deutschen  Recht,  wo  im  Prinzip   die  Scheidung  nicht  vor  Ablauf  eines  Trennungsjahres   eingeleitet  werden  kann,     kann  nach  französischem  Recht   sofort  ein Scheidungsantrag  eingereicht  werden,  ohne   dass   vorher  eine  Frist  beachtet  werden  muss.

2°  Wird  die  Scheidung  von  einem  Richter  ausgesprochen

Nur strittige Scheidungen werden von einem Richter ausgesprochen.

Das französische Recht kennt seit dem 1.1.2017  die Scheidung ohne Richter. Es handelt sich um die einvernehmliche Scheidung, wozu jede Partei einen Anwalt braucht. Sind sich die Parteien einig über die Scheidung und die Scheidungsfolgen, erstellen ihre Beistände einen Scheidungsvertrag, der im Beisein aller Beteiligten unterzeichnet und dann bei dem Notar registriert wird.

Das deutsche Recht kennt jedoch nicht die private Scheidung, deshalb wird sie nicht in Deutschland anerkannt. 

3°  Wie  werden  die  Parteien  geladen

Seit dem 1.1.2021 beginnt eine Scheidung mit einer Scheidungsklage, die wie alle Klagen durch Gerichtsvollzieher zugestellt werden muss. Ist die beklagte Partei  im Ausland ansässig, wird  ihr die Klage in Anwendung der EU-Verordnung von 2007  zugestellt. Sie braucht nicht  übersetzt zu sein, jedoch muss die internationale Zustellung den Hinweis, dass sie mangels Übersetzung abgewiesen werden kann, enthalten. 

4°  Müssen   die  Parteien  persönlich  vor  dem  Richter  erscheinen

Das persönliche Erscheinen der Parteien ist zwar keine Pflicht, es ist jedoch wünschenswert, dass bei dem ersten Termin die Parteien anwesend sind, nicht zuletzt auch, weil  sie bei diesem Termin schon in die Scheidung einwilligen können und somit ein Protokoll unterschreiben können.

5°  Können  die  Eheleute  einen   gemeinsamen   Anwalt  nehmen

Nein seit dem 1.1 2017 ist dies nicht mehr möglich.

6°  Benötigen   die  Parteien  einen  Dolmetscher

   Ist  eine  der  Parteien  der  französischen  Sprache  nicht oder nur unzureichend  mächtig,   sollte ein  Dolmetscher   herangezogen  werden. Es kann sich hier um irgend eine Person handeln, sie wird dann von dem  Richter  vereidigt.

7°  Kann   sich  eine  Partei  der  Scheidung  widersetzen

Gleich  wie  bei  einer   Scheidung  nach  deutschem  Recht,  kann   sich  der  Antragsgegner   im  französischen   Recht   der  Scheidung  nicht  widersetzen.     Ist  der  Antragsgegner  nicht  scheidungswillig   und  kann  die  antragstellende  Partei  keine  Scheidung  mit  Schuldprinzip  durchsetzen,    kann   die  Scheidung   nach  einjähriger  effektiver  Trennung   ausgesprochen   werden.

Diese  diese Frist  braucht bei Antragstellung noch nicht abgelaufen zu sein. Dies Scheidungs wird jedoch erst ausgesprochen, wenn das Trennungsjahr vorbei ist. 

8°  Wer  trägt  die  Kosten   des  Scheidungsverfahrens

Im  Prinzip   trägt  jede  Partei   die  Kosten  ihres  Rechtsbeistandes.    Es  liegt  im  Ermessen  des  Gerichts,   die  Gegenpartei   zu   einer  Honorarpauschale   zu  verurteilen.  Diese  Pauschale  entspricht   jedoch  in  der  Regel  nicht den tatsächlich entstandenen Kosten.

9°  Kennt  die  französische  Praxis   Gerichtskosten

Gerichtskosten,   wie   sie  die  deutsche  Praxis  kennt,  kennt  die  französische  Praxis  nicht.

Mit  anderen  Worten,  keine   der  Parteien   bezahlt  etwas  in die  Gerichtskasse.

Außer   dem  Anwaltshonorar,  entstehen  jedoch   Kosten  bei  der  Zustellung   durch  Gerichtsvollzieher  des  Scheidungsantrags,  wenn  dieser  ins  Ausland  zugestellt  werden  muss,   der  Scheidungsklage  und  eventuell   des  Scheidungsurteils.  Hinzukommt   eine  Stempelmarke  von  13  Euros.  Der  Richter  kann  anordnen,  dass  diese  Kosten  hälftig  geteilt  werden.

10° Gibt es in der französischen Praxis eine Gebührenordnung

Nein in der französischen Praxis wird das Honorar frei ausgehandelt. Es muss eine Honorarvereinbarung vereinbart werden. Üblich ist die Berechnung  des Honorars nach Zeit mit einem Stundensatz, nur in ganz einfachen Fällen kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Auch die Honorar- und Kostenbevorschussung ist üblich.

11° Kennt  diefranzösische Praxis die Prozessvollmacht

Der in Frankreich tätige Anwalt hat ein Mandat ad litem, das keiner Schriftform bedarf.